Fragebogen für Besucher*innen des Amtsgebäudes
Im Zuge der präventiven Maßnahmen bezüglich des Coronavirus (COVID-19) sind Besucher*innen und Mitarbeitende externer Unternehmen, die Zugang zum Amtsgebäude wünschen, dazu verpflichtet, den folgenden Fragebogen auszufüllen.
Anmeldung und Abmeldung von Hunden
Bei einer An- oder Abmeldung eines Hundes ist das anliegende Formular auszufüllen und im Amt Geest und Marsch Südholstein oder in Ihrem zuständigen Gemeindebüro abzugeben.
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Kinder- und
Jugendfreizeitmaßnahmen
(einzureichen spätestens 14 Tage vor Antritt der Ausfahrt)
Bescheinigungen
Für die Einwohner des Amtsbereiches Geest und Marsch Südholstein können Bescheinigung über Ihre Wohnverhältnisse ausgestellt werden.
Einzugsermächtigung
Sie können uns für Ihre zu zahlenden Abgaben eine Einzugsermächtigung von Ihrem Konto erteilen.
Fahrzeugscheinänderungen
Im Falle eines Wohnungswechsels innerhalb des Kreises Pinneberg ist die Wohnanschrift im Fahrzeugschein entsprechend zu ändern.
Führungszeugnis lässt sich online im Internet beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich seit dem 01. September 2014 den Behördengang sparen.
Gartenwasserzähler
Frischwasser, das Sie im Garten zur Bewässerung nutzen und nicht der Abwasserkanalisation zugeführt wird, kann durch einen Wasserzähler registriert werden.
Gilt nicht für die Gemeinden Haselau, Haseldorf und Hetlingen.
Gaststättenkonzession
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Gestattung einer Veranstaltung
Sie wollen eine Veranstaltung in unserem Amtsbereich durchführen?
Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c GewO
Die Erlaubnispflicht nach § 34c Abs. 1 GewO betrifft gewerbsmäßige Makler, Anlageberater, Bauträger und Bauvermittler.