Gestattung einer Veranstaltung
Sie wollen eine Veranstaltung in unserem Amtsbereich durchführen?
Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c GewO
Die Erlaubnispflicht nach § 34c Abs. 1 GewO betrifft gewerbsmäßige Makler, Anlageberater, Bauträger und Bauvermittler.
Meldeauskünfte
Gemäß § 44 BMG (einfache) und § 45 BMG (erweiterte) besteht die Möglichkeit, aus dem Melderegister Meldeauskünfte zu erteilen.
Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u.a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
Zuschuss ÖPNV
Geld für ÖPNV Monatskarte