Leistungsbeschreibung
Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
An wen muss ich mich wenden?
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden
Was sollte ich noch wissen?
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.