Leistungsbeschreibung
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar.
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen
Zuständige Stelle
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen)
Fachlich freigegeben am
08.10.2020