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1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Haselau

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  • Haselau

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Haselauüber die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Haselau

Aufgrund der §§ 4, 24 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern, der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwillige Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (EntschVOfF) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (EntschRichtl-fF) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.09.2024 folgende 1. Nachtragsatzung zur Entschädigungssatzung erlassen.

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage:

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