1. Änderung Entschädigungssatzung Heidgraben
Bekanntmachung der 1. Nachtragsatzung zur Satzung der Gemeinde Heidgraben über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 4, 24 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern, der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwillige Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (EntschVOfF) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (EntschRichtl-fF) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 05.06.2024 folgende 1. Nachtragsatzung zur Entschädigungssatzung erlassen: