1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Appen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.09.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: