1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2023
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.04.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: