1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.06.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: