1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Gemeinschaftsschule Am Himmelsbarg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund § 56 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetzt (SchulG) vom 24. Januar 2007 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in der Fassung vom 28. Februar 2003 sowie der §§ 77ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 12.12.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: