1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Haselau
Bekanntmachung der Gemeinde Haselau
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Haselau über die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Haselau
Die Gemeindevertretung Haselau hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 02.03.2023 die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Haselau durch Beschluss erlassen.
Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird bekanntgemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: