3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Heist

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heist über die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Heist über die Erhebung einer Hundesteuer
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBI. Schl.-H. S. 170, 249), des § 1 Abs.1, § 2 Abs. 1 S.1, § 3 Abs. 1 S.1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005. Zum 05.02.2016 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§4,6,8 und 10 geändert (Ges. vom 04.05.2022, GVOBI. Schl.-H. S.564) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Heist vom 09.12.2024 folgende 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Heist über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage.