3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Moorrege

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Moorrege 3.Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Moorrege über die Erhebung einer Hundesteuer
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBI. Schl.-H. S. 170, 249), des § 1 Abs.1, § 2 Abs. 1 S.1, § 3 Abs. 1 S.1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005. Zum 05.02.2016 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§4,6,8 und 10 geändert (Ges. vom 04.05.2022, GVOBI. Schl.-H. S.564) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Moorrege vom 09.10.2024 folgende 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Moorrege über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage.