Betreuungsschule Appen - Bekanntmachung 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Betreuungsschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren

Bekanntmachung des II. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Appen über die Benutzung der Betreuungsschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 18 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.05.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) und der §§ 1 Absatz 2, 2 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Appen 10.12.2024 folgender Nachtrag erlassen.
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: