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Bundestagswahl am 23.02.2025

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  • Amt

Für Wahlbekanntmachungen nach Gemeinden geordnet und weiteren Informationen klicken Sie hier.

Briefwahlunterlagen können Sie hier anfordern:

https://www.wahlschein.de/1056036

 

Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl 2025

Es besteht ab dem 13.01.2025 die Möglichkeit online, per E-Mail oder mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung Briefwahl zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02.02.2025 zugestellt. Wenn Sie per E-Mail Briefwahl beantragen möchten, geben Sie bitte Ihren Nachnamen, Vornamen, das Geburtsdatum sowie Ihre Anschrift an.

Bitte beachten Sie, dass durch die vorgezogenen Neuwahlen (und dadurch auch bedingt verkürzte Fristen) die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar vorliegen. Dementsprechend kann voraussichtlich ab dem 10.02.2025 mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Auch die Briefwahl ist dann erst persönlich im Bürgerbüro möglich. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis/Reisepass und wenn vorhanden, Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sollten Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen wollen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 21.02.2025 um 15 Uhr persönlich im Amt Geest und Marsch Südholstein beantragt und abgeholt werden.

Eine telefonische Beantragung, sowie SMS oder per WhatsApp sind nicht möglich.

Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen bezüglich der Zustellung der Briefwahlunterlagen ab. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass Ihre beantragten Unterlagen zeitnah bei Ihnen eintreffen.

Wenn Ihnen Ihre Stimme wichtig ist, nutzen Sie bitte den Wahltag und besuchen Sie das für Sie zuständige Wahllokal. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihre Wahlbehörde

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