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Digitale Lichtbilder für Ausweise und Reisepässe ab Mai 2025

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Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Künftig dürfen für hoheitliche Dokumente nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese Maßnahme soll Manipulationen erschweren und den Antragsprozess vereinheitlichen.

Erstellung digitaler Lichtbilder

Sie haben zwei Möglichkeiten, ein digitales Lichtbild für Ihren Antrag zu erstellen:

  • Im Bürgerservice des Amtes Geest und Marsch Südholstein
    Gegen eine Gebühr können Sie Ihr digitales Lichtbild direkt im Bürgerservice anfertigen lassen. Eine vorherige Terminbuchung ist erforderlich und kann online vorgenommen werden. Wählen Sie hierfür das Anliegen „Personalausweis“ oder „Reisepass“.

https://amt-gums.communicetime.de/terminbuchung/

  • Bei zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleistern
    Die Anbieter müssen das Lichtbild über eine gesicherte Cloud hochladen. Sie erhalten einen Code, mit dem die Behörde das Bild abrufen kann. Bitte erfragen Sie die anfallenden Kosten direkt beim jeweiligen Anbieter.

Wichtige Hinweise

Ab dem 1. Mai 2025 können keine gedruckten Fotos mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden.

Die Bearbeitung von Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern. Bitte beantragen Sie Ihre Dokumente rechtzeitig, insbesondere vor der Reisezeit.

· https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-​verwaltung/reisepass/biometrie/09-​kein-papier-passbild.html

· https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-​verwaltung/ausweise/gesetz-​staerkung-sicherheit-pass-ausweiswesen/staerkung-​sicherheit-pass-ausweisen-liste.html

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