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Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise (Billigkeitsrichtlinie)

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Vom Land Schleswig-Holstein wurden Mittel für Abmilderung der Folgen der Energiekrise für einkommensschwache Haushalte bereitgestellt. 

Der Fonds dient der Unterstützung und Entlastung der Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Wohngeld). 

Aus diesen Mitteln können insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft geleistet oder Zuschüsse zum Kauf energiesparsamer Haushaltsgroßgeräte gewährt werden. 

Der Zeitraum ist auf den 01.12.2022 bis 30.09.2023 festgelegt worden. 

 

Der Antrag ist formlos mit dem entsprechenden Nachweis beim Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Soziales und Kultur, einzureichen. 

Die Richtlinie finden Sie hier.

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