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Information zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe

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Aufgrund der Reform wird ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet. Dafür müssen ab 2022 alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland von den Finanzämtern neu bewertet werden.

Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

Die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung hat damit begonnen, den Eigentümer:innen von Grundbesitz ein Informationsschreiben über die Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht zuzusenden. Dieses Schreiben wird im Juli nach und nach versendet. Es enthält auch die Steuernummer Ihres Grundbesitzes, die Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen. Für Nachfragen sind entsprechende Telefonnummern der Finanzämter im Schreiben vorgesehen.

Aktuelle Informationen finden Sie in den nachstehenden Verlinkungen:

a. Informationen des Landes Schleswig-Holstein

Auf dieser Seite finden Sie alle benötigten Informationen, die für das Ausfüllen und für die Abgabe der Erklärung erforderlich sind: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html

b. Informationen des DStGB

In dem Video des DStGB wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden hingewiesen und weshalb die Reform notwendig war. Insbesondere sollen alle Erklärungspflichtigen noch einmal sensibilisiert werden rechtzeitig, also in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022, ihre Erklärung elektronisch über ELSTER bei dem Finanzamt abzugeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltungen die Werte der Grundstücke feststellen und anschließend die Kommunen die neue Grundsteuer erheben können.

Video des DStGB: www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/

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