KiTa-Gebührensatzung - 4. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten in Heidgraben (2024)
Aufgrund der § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Heidgraben am 05.06.2024 folgender Nachtrag erlassen: