Kostenerstattungs- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung der Gemeinde Heidgraben

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heidgraben über die Kostenerstattungs- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung der Gemeinde Heidgraben
Aufgrund - §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 24.05.2024 (GOBl. S. 404) - §§ 1, 2, 6 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564), sowie - § 27 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Heidgraben vom 10.12.2012 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.11.2024 folgende Kostenerstattungs- und Gebührensatzung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage