Online-Terminvergabe im Bürgerservice
Das Amt setzt auf Online-Terminvergabe im Bürgerservice: Ob Personalausweis, Reisepässe, Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung, Wohn-sitzan-, -ab oder –ummeldung, für diese und weitere Leistungen können derzeit Termine im Bürgerservice des Amtes Geest und Marsch Südholstein, in Heist, online gebucht werden.
Das Online-Terminsystem erleichtert das für beide Seiten und hilft, Abläufe zu optimieren. Der Mehrwert für die Bürger*innen ist klar: Sie können überall und jederzeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten, mit wenigen Klicks ihren Termin im Bürgerservice buchen und erfahren gleichzeitig wichtige Details zu ihrem Anliegen, z.B. welche Dokumente mitzubringen sind oder welche Kosten aufgerufen werden. Die Amtsverwaltung macht damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung.
Auf diese Weise können Bürger*innen bequem von zuhause aus rund um die Uhr unter folgender Adresse www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de/ unter der Rubrik „Online-Terminbuchung“ den für sie passenden Termin auswählen. Für die Terminbuchung ist eine gültige E-Mailadresse notwendig, um den gewählten Termin zu bestätigen.
Bürger*innen mit einem solchen bestätigten Termin können sich am Anmelde-Terminal im Amtshaus-Foyer mit der per E-Mail erhaltenen Terminkennung oder einem QR-Code „einchecken“ und dann im Wartebereich Platz nehmen. Die Kolleginnen im Bürgerservice sind nun informiert und können die Wartenden entsprechend aufrufen.
Wer ohne vorherige Terminbuchung ins Amtshaus kommt, kann sich vor Ort an dem Terminal im Foyer den nächstmöglichen passenden Termin für seine Wunschleistung aussuchen und zur gebuchten Zeit wiederkommen und so ohne viel Wartezeit sein Anliegen vorbringen.
Und wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann weiterhin unter der Telefonnummer: 04122/854-0 einen entsprechenden Termin im Bürgerservice vereinbaren.
In Kürze sollen das Angebot sukzessive auf weitere Fachbereiche der Amtsverwaltung ausgeweitet werden, um die Servicequalität im Besucherverkehr dauerhaft anzuheben. Das Amt wird hierüber zur gegebenen Zeit entsprechend informieren.