Satzung der Gemeinde Moorrege über die Benutzung der Betreuungsschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den z. Zt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.06.2024 folgende Satzung erlassen: