Hinweise:
Die Anzeige muss mindestens 5 Werktage vor dem Verbrennen der unteren Abfallentsorgungsbehörde des Kreises Pinneberg vorliegen.
Die Bearbeitung der Anzeige verursacht Kosten in Höhe von 50,00€, die Ihnen zzgl. Auslagen in Rechnung gestellt werden.
Eine evtl. Untersagung des Verbrennens bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen wird Ihnen mit Kosten in Höhe von 120,00 € zzgl. Auslagen in Rechnung gestellt werden.
Des Weiteren sind die Bestimmungen der Pflanzenabfallentsorgung einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie im Anhang.
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