Bei der Beglaubigung wird die Übereinstimmung der Abschrift / Fotokopie mit dem Original beglaubigt.
Bei einer Beglaubigung der Unterschrift wird nur die Unterschrift beglaubigt. Die Unterschrift darf erst im Amt Geest und Marsch Südholstein geleistet werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen ist eine Zweitschrift bei der ausstellenden Behörde (z.B. zuständiges Standesamt) zu beantragen.
Die Kosten für eine Beglaubigung belaufen sich auf 5,00 €. Für die Kopien gelten folgende Kosten: |