Für die Ausübung des Bewachungsgewerbes, ist neben der Gewerbeanmeldung eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 34 a Gewerbeordnung zu beantragen. Voraussetzung für das Erteilen der Erlaubnis ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Sachkundenachweis (wird durch die Industrie- und Handelskammer nach einer entsprechenden Schulung vergeben)
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Führungszeugnis Belegart O
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel
Näheres zu den beizubringenden Unterlagen erfahren sie in dem unten angeführten Formular.
Die Kosten für die Erlaubnis belaufen sich auf 350,00 €. |
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