24. März 2020
Sowohl Bauherrn als auch Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen zu treffen.
In die Festlegung der Schutzmaßnahmen sind auch Einflüsse aus der Arbeitsumgebung und aus sonstigen Arbeitsbedingungen einzubeziehen.
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