WICHTIGE INFO: Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg
Der Kreis Pinneberg hat eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg erlassen.
Dringender Appell an alle Einwohnerinnen und Einwohner in unseren Gemeinden!
Bitte lesen Sie den folgenden Appell und geben Sie diesen bitte weiter:
Hinweis: Betrüger, die sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben sind unterwegs!
Das Amt hat die Meldung erhalten, dass Leute von Haus zu Haus gehen und sich als Leute vom Gesundheitsamt ausgeben.
Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über die Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonntagen
Erweiterung der Ladenöffnungszeiten für bestimmte Verkaufsstellen
Information an die Bevölkerung der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Informationen zum Aufbau von ambulanten Diagnostikzentren und der Vorgehensweise bei der Erkennung von Symptomen des Corona-Virus.
Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg
Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg
WICHTIGE INFO: Aktuelle Hinweise zu den Sitzungen der Ausschüsse, Gemeindevertretungen und Verbandsversammlungen der Zweckverbände
Das Amt Geest und Marsch Südholstein gibt Folgendes zu den in der nächsten Zeit geplanten Sitzungen der Gremien bekannt:
WICHTIGE INFO: Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg vom 15.03.2020
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen: