Entschädigungen bei Verdienstausfällen: Neue Website zur Antragsstellung
Selbstständige oder Arbeitgeber, deren Beschäftigte infolge von Tätigkeitsverboten oder Quarantäneanordnungen oder Schul- und Kitaschließungen von Verdienstausfällen betroffen sind, können ab sofort über die Website https://ifsg-online.de/index.html einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls stellen.
Phase 4 des Schulbetriebes startet am 1. Juni 2020
Aktuelle Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes
Update: Hinweise zur Öffnung der Spielplätze im Amtsbereich
Im Amtsbereich Geest und Marsch Südholstein sind die meisten Spielplätze wieder zur Nutzung freigegeben. Die Spielplätze der Schulen und Kindergärten bleiben geschlossen. An den geöffneten Spielplätzen weisen Hinweisschilder auf Folgendes hin:
Amtshaus in Moorrege ab dem 04.05.2020 wieder mit Zutrittsregeln geöffnet
Das Amt Geest und Marsch Südholstein gibt bekannt, dass ab dem 04.05.2020 das Amtshaus in Moorrege für Sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich ist.
Neue Positivliste mit Auslegungshinweisen zur SARS-CoV-2-BekämpfVO
Welche Geschäfte und Dienstleistungen sind seit dem 05.05.2020 erlaubt? Das ist aus der hier zum Download beigefügten Liste ersichtlich.
Investitionsbank warnt vor Phishing Mail mit Absender ib-sh.de.com
Im Zusammenhang mit der Soforthilfe Corona (Bund) warnt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) dringend vor Phishing Mails.
Hinweise zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten, Betreuungsschulen und offene Ganztagsschulen
Zahlung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten, Betreuungsschulen und offene Ganztagsschulen in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Geest und Marsch Südholstein
Einführung einer verpflichtenden Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften
Wie bereits über die Medien angekündigt, hat die Landesregierung am 22. April 2020 die Rahmenbedingungen einer verpflichtenden Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften beschlossen.
Richtlinie des Wirtschaftsministeriums für die Soforthilfe-Corona für Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten
Die Investitionsbank hat am 10. April 2020 die neue Richtlinie des Wirtschaftsministeriums für die Soforthilfe-Corona für Unternehmen mit mehr als zehn und bis
zu 50 Beschäftigten veröffentlicht. Diese ist am 9. April 2020 in Kraft getreten.
Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das hier herunterladbare Schreiben vom 9. April 2020 zur Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer veröffentlicht.