Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm
über die Aufstellung (Aufstellungsbeschluss) und über die öffentliche Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) in dem Bauleitplanverfahren
Bebauungsplan Nr. 28 Wohngebiet Schulstraße / Hauptstraße
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holm hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 beschlossen, für ein Gebiet nördlich der Schulstraße, östlich der Hauptstraße (B 431) und südlich der Straße Im Winkel einen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 28) aufzustellen.
Anlass ist die geplante Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der Planungen ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holm hat außerdem in ihrer Sitzung am 20.09.2018 beschlossen, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durchgeführt werden soll.
Der Bürgermeister der Gemeinde Holm lädt deshalb gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zur öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der o.g. Planungen zu einer Informationsveranstaltung
am 06.11.2018 um 19 Uhr in das Dörpshus, Im Sande 1, 25488 Holm
ein.
Während dieser Veranstaltung hat jedermann die Gelegenheit Anregungen vorzubringen.
Moorrege, den 25.10.2018
Amt Geest und Marsch Südholstein
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Wiese
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