30. Januar 2020
Die Hebesätze bei der Grundsteuer A (370%) und Grundsteuer B (390%) sind gegenüber dem Kalenderjahr 2019 in unveränderter Höhe festgesetzt worden.
Die generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2020 ist nicht erforderlich.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie im Anhang.
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