30. Januar 2020
Die Hebesätze bei der Grundsteuer A (380%) und Grundsteuer B (450%) sind gegenüber den Kalenderjahr 2019 in unveränderter Höhe festgesetzt worden.
Die generelle Erteilung von Grundsteurbescheiden für das Kalenderjahr 2020 ist damit nicht erforderlich
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie im Anhang.
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