Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm
Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) – Vorkaufsrechtssatzung Gemeinde Holm
Die Gemeindevertretung Holm hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorkaufsrechtssatzung Gemeinde Holm beschlossen.
Diese wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung der Gemeinde Holm über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Bekanntmachung kann zusätzlich ab dem 02.11.2020 auf der Homepage des Amtes Geest und Marsch Südholstein unter www.amt-gums.de abgerufen werden.
Moorrege, den 30.10.2020
Amt Geest und Marsch Südholstein
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
(Decken)
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