Bekanntmachung
des Amtes Geest und Marsch Südholstein
für die Gemeinde Heidgraben
über die Aufstellung der des Bebauungsplanes Nr. 22 und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidgraben hat in ihrer Sitzung am 27.03.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet westlich der Rue de Challes, östlich der Bürgermeister-Tesch-Straße und südlich des Eichenweges aufzustellen. Es ist beabsichtigt, ein Wohngebiet auszuweisen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.03.2018 beratene Planungsidee des Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet westlich der Rue de Challes, östlich der Bürgermeister-Tesch-Straße und südlich des Eichenweges der Gemeinde Heidgraben liegt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 14.05.2018 bis 15.06.2018
in der Amtsverwaltung Geest und Marsch Südholstein, auf dem Flur des Fachbereiches Bauen und Liegenschaften, 1. OG, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montags bis Freitags von 08.00 – 12.00 Uhr
Montags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Diese Bekanntmachung kann zusätzlich ab dem 24.04.2018 auf der Homepage des Amtes Geest und Marsch Südholstein unter www.amt-gums.de abgerufen werden.
Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist.
Moorrege, den 20.04.2018
Amt Geest und Marsch Südholstein
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
Wiese
Auszuhängen am: 24.04.2018
Ausgehängt am: ____________________ ______________________
(Unterschrift)
Abzunehmen am: 15.06.2018
Abgenommen am: ____________________ ______________________
(Unterschrift)
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