Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heidgraben
über die Aufstellung (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch; BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gewerbegebiet Hauptstraße / Jägerstraße“ (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidgraben hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 beschlossen, für den Bebauungsplanes Nr. 21 „Gewerbegebiet Hauptstraße / Jägerstraße“ für den Einmündungsbereich der Planstraße des Gewerbegebietes Jägerstraße / Hauptstraße in die Hauptstraße die 1. Änderung und Erweiterung aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Es wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
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