II. Nachtrag
zur Satzung der Gemeinde Heidgraben über die Benutzung und
Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule
an der Grundschule Heidgraben vom 09.05.2018
Aufgrund der § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit
geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes
Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung
durch die Gemeindevertretung Heidgraben am 23.06.2020 folgender Nachtrag
erlassen:
Artikel 1
Der § 7 Höhe der Benutzungsgebühren für das Ganztagsangebot wird wie folgt
ersetzt:
Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule ist für jede Schülerin und für jeden
Schüler eine monatliche Gebühr von
Tage der Teilnahme in der Woche Monatsbeitrag
1 Tag 30,00 Euro
2 Tage 60,00 Euro
3 Tage 90,00 Euro
4 Tage 120,00 Euro
5 Tage 150,00 Euro
fällig.
|