01. Januar 2017
Was jeder Hundebesitzer wissen muss
-Steuerpflichtig ist, wer einen über 3 Monate alten Hund hält.
-Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendermonat, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalenderjahr, in dem er 3 Monate alt wird. Bei der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke.
- Die Hundesteuer endet mit dem Kalendermonat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt, eingeht oder durch Wohnungswechsel des Hundehalters verzieht. Die Abmeldung kann schriftliche oder persönlich erfolgen; die Hundesteuermarke ist bei der Amtsverwaltung in Moorrege abzugeben.
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