20. Dezember 2019
Bekanntmachung der Gemeinde Heist über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2020
In den letzen Jahren haben Sie Ihren Bescheid für die Hundesteuer als Dauerbescheid erhalten, zueltzt im Jahr 2017.
Entgegen der bisherigen Regelung erhalten Sie nicht mehr jährlich, sondern nur noch bei Änderungen einen neuen Steuerbescheid.
Das bedeutete, dass der Ihnen seit dem Jahr 2017 zugesandte Hundesteuerbescheid mit den darin festgesetzten Beträgen auch für das Jahr 2020 gilt.
|