30. Juni 2021
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen
über die Satzung der Gemeinde Hetlingen über die Benutzung der Betreuungsklasse und die Erhebung von Benutzungsgebühren
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 18 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 Absatz 2, 2 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den z. Zt. geltenden Fassungen wird nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung vom 08.06.2021 folgende Satzung erlassen:
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