29. April 2022
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm über die Aufstellung einer Satzung über die Herstellung notwendiger Kfz-Stellplätze (Stellplatzsatzung) und über die öffentliche Auslegung (§ 84 Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holm hat in ihrer Sitzung am 22.03.2022 beschlossen, eine Satzung über die Herstellung notwendiger Kfz-Stellplätze für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die gesamte Bekanntmachung können Sie der Anlage entnehmen:
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