Innerhalb der Zeit
vom 21. September bis ca. 10. November 2022
führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde Moorrege
eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.
Im Vorwege dazu findet voraussichtlich am 19. und 20. September eine Vorbesichtigung des Gemeindegebietes durch den Amtlichen Bodenschätzer des Finanzamtes statt.
Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
gez. Dr. Sven Wiegmann
Vorsitzender des Schätzungsausschusses