Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 15
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen
Satzungsbeschluss 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für ein Gebiet nördlich der Betonstraße und östlich des Lerchenfeldes der Gemeinde Heidgraben
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heidgraben
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12
Erneute öffentliche Auslegung
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen
über die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für das Haushaltsjahr 2017
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für das Haushaltsjahr 2017
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Haselau über den Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 a der Gemeinde Haselau
...für das Gebiet südöstlich der Straße „Kleiner Landweg“ in einer Tiefe von ca. 40 m und südöstlich des Grundstückes „Kleiner Landweg Nr. 30“ in einer Tiefe von ca. 100 m
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Heidgraben für ein Gebiet nördlich der Hauptstraße
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heidgraben über den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Heidgraben für ein Gebiet nördlich der Hauptstraße
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet nördlich der Betonstraße und östlich des Lerchenfeldes der Gemeinde Heidgraben
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heidgraben über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet nördlich der Betonstraße und östlich des Lerchenfeldes