Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hetlingen
Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hetlingen für das Gebiet südlich der Holmer Straße, östlich der Wohnbebauung „Blink“, nördlich der 2. Deichlinie in einer Tiefe von ca. 150 m
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch); Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12, 1. Änderung
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch); Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Aufstellung (Aufstellungsbeschluss) und öffentliche Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) in dem Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 12
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen
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Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes Nr. 15
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über die Aufstellung (Aufstellungsbeschluss) eines Bebauungsplanes mit der Nr. 15 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, östlich der Schulstraße und nördlich der Straße Achtern Diek.
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 15
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12
Erneute öffentliche Auslegung
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen
über die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12