1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heist

Bekanntmachung Erlass 1. Nachtrag Hauptsatzung
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heist über den Erlass der 1.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heist
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 170, 249) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.06.2023 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Heist erlassen:
- Die Hauptsatzung entnehmen Sie bitte der folgenden Anlage.