Sprungziele

1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heist

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Heist

Bekanntmachung Erlass 1. Nachtrag Hauptsatzung

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heist über den Erlass der 1.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heist

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 170, 249) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.06.2023 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Heist erlassen:

  • Die Hauptsatzung entnehmen Sie bitte der folgenden Anlage.
Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.