Förderprojekte der Gemeinde Holm
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Förderrichtlinien der Gemeinde
Information über den Umgang mit Asbest (Weiterleitung zur UK Nord)
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen
- mindestens zwei Kostenvoranschläge
- Auszug aus dem Lageplan des Grundstücks
- Sach- und Fachkundenachweis
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Projektumsetzungen in der Gemeinde
2023
Erweiterung des Spielplatzes "Im Sande" um ein Spielhaus mit Sandwerk für Kleinkinder Projektbeschreibung
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Externe Förderprogramme
Förderprogramm "MEHR GRÜN für den Kreis Pinneberg"
Der Kreis führt auch 2023 sein Förderprogramm "MEHR GRÜN" weiter.
Mit diesem Förderprogramm möchte der Kreis Pinneberg Privatpersonen und Vereine dabei unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung sowie zum Erhalt wertvoller Lebensräume und der ökologischen Verbesserung in den Städten und Gemeinden zu leisten.
In dem Flyer sind weitere Angaben zum Förderprogramm:
Zuschüsse für Baumbepflanzung und Dachbegrünung
Nähere Informationen finden Sie auch hier: www.klimaschutz.kreis-pinneberg.de
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Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz"
Das Land Schleswig-Holstein führt das Einbruchschutzprogramm in 2023 weiter.
Bezuschusst werden der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern, die den erforderlichen Standards entsprechen. Das ist ab einer Investitionshöhe von 500 bis 1000 Euro pro Antrag möglich und wird mit 20 Prozent gefördert.
Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt werden und der Abruf bei der IB-SH spätestens bis 15.12.2023 erfolgt sein.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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Förderprogramm "Klimaschutz für Bürger*innen in Schleswig-Holstein"
Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" ist neu aufgelegt und bietet die Möglichkeit neue Förderanträge für klimafreundliche Technologien einzureichen und damit etwas zur Klimawende in den eigenen vier Wänden beizutragen.
Für die Photovoltaik-Balkonanlagen finden Sie hier die Förderrichtlinie und im Online Portal können Sie Ihren Antrag stellen.
Eine Förderung nicht-fossiler Heizsysteme ist bei der BAFA zu beantragen, hierzu ist folgende Richtlinie zu beachten.
Es werden auch Batteriespeicher und Wallboxen gefördert. Für den Batteriespeicher gibt es 750 € und für eine Wallbox (stationäre und nicht öffentlich zugängliche Ladestation) 500 € Förderung über die IB-SH.
Die Zeitfenster für die Förderung starten im Januar, April, Juli und Oktober; jeweils bis das Budget für die Zeitfenster erschöpft ist.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Kreises Pinneberg.