Ab dem 01.01.2024 gibt es keine neuen Kinderreisepässe mehr
Ab dem 01.01.2024 kann für minderjährige Kinder nur noch
ein elektronischer Personalausweis (22,80 Euro) oder
ein elektronischer Reisepass (37,50 Euro) beantragt werden.
Die Gültigkeit für beide Dokumentenarten beträgt 6 Jahre.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen nötig:
- Geburtsurkunde des Kindes mit aktueller Namensführung
- Eine Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile bzw. der Nachweis über die alleinige Sorge
- Personalausweis-/Passkopie der gesetzlichen Vertreter
- Ein aktuelles, biometrisches Foto vom Kind
- Augenfarbe und Körpergröße des Kindes
- Den alten Kinderreisepass/Personalausweis/Reisepass (wenn vorhanden)
- Das Kind und mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil müssen persönlich anwesend sein
Für die Bearbeitungszeit planen Sie bitte 4 – 6 Wochen ein.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum Ablauf gültig.