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Grundsteuerreform - neue Grundsteuerbescheide

Die Gremien der amtsangehörigen Gemeinden haben Ende 2024 im Rahmen der jeweiligen Sitzung der Gemeindevertretung die entsprechenden Beschlüsse über die Festsetzung der neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 gefasst.
Die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 befinden sich derzeit in Vorbereitung.
Bitte leisten Sie jetzt noch keine Vorauszahlungen für das Jahr 2025.
Warten Sie erst Ihren individuellen Grundsteuerbescheid ab, der voraussichtlich bis Ende Januar 2025 zugestellt wird. 
Aus dem Grundsteuerbescheid ergibt sich dann die neue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer sowie die jeweiligen Fälligkeiten. 
Sofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, passen Sie diesen bei Ihrer Bank erst nach Erhalt des neuen Steuerbescheides an oder löschen diesen und nutzen die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Sollte bereits eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren vorliegen, werden die Abrufe erst zu den im neuen Bescheid genannten Fälligkeiten vorgenommen.

⇒ Informationsflyer zur Grundsteuerreform

⇒ Grundsteuerhebesätze 2025 der Gemeinden im Amt Geest und Marsch Südholstein

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