Externe Förderprogramme
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Hier haben Sie die Möglichkeit, externe Förderprogramme einzusehen und sich umfassend über relevante Informationen zu informieren
Altersgerecht Umbauen – Kredit
Gefördert werden Investitionen in Baumaßnahmen an Haus und Wohnunge, mit denen Barrieren reuziert und der Einbruchschutz verbessert wird.
Näherer Informationen finden Sie hier.
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Förderung für Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Diese KfW-Förderung bezieht sich auf Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen können.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Förderung für private Immobilien - Energieeffizient Bauen oder Kaufen
Hier stellen wir Ihnen die KfW-Förderkredite vor, die für Ihre Bauvorhaben infrage kommen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Förderprogramm "Jung kauft Alt"
Das neue KfW-Programm richtet sich an junge Menschen, die ein sanierungsbedürftiges Wohngebäude erwerben möchten.
Ziel des Programms ist es, den Erwerb von älteren Immobilien zu fördern und gleichzeitig Modernisierung und energetische Sanierung zu unterstützen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Förderprogramm "MEHR GRÜN für den Kreis Pinneberg"
Der Kreis führt auch 2024 sein Förderprogramm "MEHR GRÜN" weiter.
Mit diesem Förderprogramm möchte der Kreis Pinneberg Privatpersonen und Vereine dabei unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung sowie zum Erhalt wertvoller Lebensräume und der ökologischen Verbesserung in den Städten und Gemeinden zu leisten.
In dem Flyer sind weitere Angaben zum Förderprogramm:
Zuschüsse für Baumbepflanzung und Dachbegrünung
Nähere Informationen finden Sie auch hier: www.klimaschutz.kreis-pinneberg.de
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Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz"
Das Land Schleswig-Holstein führt das Einbruchschutzprogramm in 2024 weiter.
Bezuschusst werden der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern, die den erforderlichen Standards entsprechen. Das ist ab einer Investitionshöhe von 500 bis 1000 Euro pro Antrag möglich und wird mit 20 Prozent gefördert.
Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt werden und der Abruf bei der IB-SH spätestens bis 15.12.2024 erfolgt sein.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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Förderprogramm "Klimaschutz für Bürger*innen in Schleswig-Holstein"
Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" ist neu aufgelegt und bietet die Möglichkeit neue Förderanträge für klimafreundliche Technologien einzureichen und damit etwas zur Klimawende in den eigenen vier Wänden beizutragen.
Für die Photovoltaik-Balkonanlagen finden Sie hier die Förderrichtlinie und im Online Portal können Sie Ihren Antrag stellen. Das Förderprogramm ist bis auf weiteres gestoppt.
Eine Förderung nicht-fossiler Heizsysteme ist bei der BAFA zu beantragen, hierzu ist folgende Richtlinie zu beachten.
Es werden auch Batteriespeicher und Wallboxen gefördert. Für den Batteriespeicher gibt es 750 € und für eine Wallbox (stationäre und nicht öffentlich zugängliche Ladestation) 500 € Förderung über die IB-SH.
Die Zeitfenster für die Förderung starten im Januar, April, Juli und Oktober; jeweils bis das Budget für die Zeitfenster erschöpft ist.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Kreises Pinneberg.
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Förderung für den Heizungsaustausch auch für Privathaushalte
Ab dem 27.02.2024 kann ein Antrag auf Förderung für den Heizungsaustausch (Austausch von alten, fossilen Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien) bei der KfW gestellt werden. Eine Förderung ist mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten möglich. Die Förderrichtlinie hierzu finden Sie hier.
Es ist jedoch möglich den Heizungsaustausch jetzt schon zu beauftragen und den Förderantrag später nachzureichen. Voraussetzung hier ist, dass die Maßnahme bis zum 31.08.2024 erfolgt und der Antrag bis Ende November bei dem Fördergeber KfW eingegangen sein muss.
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent, diese kann mit weiteren Bonis erhöht werden. Die maximale Fördersumme beträgt bei einem Einfamilienhaus 30.000,00 €, bei einem Zweifamilienhaus 45.000,00 € und bei einem Haus mit drei Wohnungen bei 60.000,00 €.
Sollte eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden, so muss hier vorab eine Beratung durch eine Fachkraft durchgeführt werden. Diese Beratung ist ebenfalls förderfähig über die BAFA mit einer Förderhöhe von 80 Prozent der Beratungskosten.
Achtung: Die Bewilligung dieser Förderung kann noch nicht ausgesprochen werden, spätestens nach der Verabschiedung des neuen Bundeshaushaltes sollten die Mittel wieder verfügbar sein.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW