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Ausbildung

Was macht ein/e Verwaltungsfachangestellte/r? 

Verwaltungsfachangestellte/r sind Ansprechpartner/innen für die Bürgerinnen und Bürger, beraten sie und nehmen Anträge zur weiteren Bearbeitung entgegen. Dabei ist die Arbeit mit verschiedenen Gesetzesvorschriften von Bedeutung. Außerdem erledigen sie nicht nur büroorganisatorische Tätigkeiten, z.B. telefonieren, Termine vereinbaren und Akten führen, sondern arbeiten auch hin und wieder im Außendienst und im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus bereiten Verwaltungsfachangestellte die Sitzungen der kommunalen Gremien vor, besuchen diese und setzen deren Beschlüsse um. Wenige andere Berufe sind so interessant und vielseitig wie der einer/s Verwaltungsfachangestellten. 

Was ist das Besondere an der Kommunalverwaltung? 

Die Kommunalverwaltungen nehmen bei der Vielzahl an öffentlichen Verwaltungen im Staatsgefüge (z.B. Bundes-, Landes-, Gerichts-, Sozialversicherungsverwaltung) eine besondere Rolle ein. Mit den Rathäusern und Amtsverwaltungen und den gewählten Vertreterinnen und Vertretern (Gemeindevertretung) werden viele Leistungen im direkten Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern erbracht. Man erhält direkte Rückmeldung. Man ist im Gegensatz zu Bundesbehörden sehr nah dran am Menschen, an den Lebensumständen und örtlichen Strukturen (Vereine, Verbände, Einrichtungen). Und die Bürgerinnen und Bürger oder örtlichen Unternehmen wissen oft sehr genau, was sie von „ihrer“ Verwaltung erwarten. Deshalb ist bürgerfreundliches Handeln ein Kerngebot unserer Tätigkeit. 

In welchem System wird die Ausbildung durchgeführt? 

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist staatlich anerkannt und findet im dualen System statt. Das beinhaltet sowohl die praktische Ausbildung im Amtshaus als auch die schulische Ausbildung. 

Wie ist der Ablauf der Ausbildung? 

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beginnt jeweils am 1. August eines Jahres und dauert in der Regel 3 Jahre. 

Praktische Ausbildung 

Die praktische Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten findet im Amtshaus der Amtsverwaltung Geest und Marsch Südholstein in Heist statt. Dort durchläuft man in einem Zeitraum von jeweils 2-4 Monate beispielsweise folgende Bereiche: 

  • Fachbereich Zentrale Dienste (Zentrale, Beschaffung, Organisation, Personalangelegenheiten) 
  • Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Standesamt) 
  • Fachbereich Finanzen (Steuern, Buchhaltung, Haushaltsplanung) 
  • Fachbereich Soziales und Kultur (Schule, Kindergarten, Wohngeld, Asyl) 
  • Fachbereich Bauen und Liegenschaften (Bauverwaltung, Planung und Entwicklung) 

Theoretische Ausbildung 

Der Berufsschulunterricht findet an 1-2 Tagen pro Woche in der Berufsschule Pinneberg statt. Dort werden Lernfelder wie z.B. Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Personalwesen unterrichtet. 

Die Zwischenprüfung erfolgt in einem ca. sechswöchigen Lehrgang an der Verwaltungsakademie in Bordesholm. Dort ist man internatsähnlich von Montag bis Freitag untergebracht, nimmt am Unterricht teil und schreibt auch dort die Prüfungen. 

Dasselbe System findet zur Abschlussprüfung statt. Dann dauert der Lehrgang ca. 12 Wochen. Die Ausbildung endet jedoch erst mit der praktischen Prüfung kurz vor dem Ende des dritten Ausbildungsjahres. 

Nähere Informationen zu der Verwaltungsakademie in Bordesholm erhalten Sie unter www.vab-sh.de

Bei guten Leistungen in der Zwischenprüfung besteht die Möglichkeit, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen. 

Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung erfüllen? 

Die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten sind: 

  • ein guter mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand 
  • gute Noten in Deutsch und Mathematik 
  • EDV-Kenntnisse MS-Office 
  • Interesse an rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen 
  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen 
  • Motivation, Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein 
  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit 
  • Flexibilität und Freude am Umgang mit Menschen 

Was verdiene ich während der Ausbildung? 

Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach dem aktuellen Stand des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG: 

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 € 
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 € 
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 € 

*Stand: 2022 

Zusätzliche Leistungen entsprechend dem Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD) wie z.B. Lernmittelzuschuss, vermögenswirksame Leistungen, Abschlussprämie, etc. 

Den Tarifvertrag für Auszubildende finden Sie hier

Was bietet das Amt Geest und Marsch Südholstein? 

  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit in der Regel 39 Stunden pro Woche (bei berechtigtem Interesse ist es möglich, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren) 
  • einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr 
  • sehr gute Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung 
  • regelmäßige Treffen mit den Auszubildenden zum Austauschen oder zum Erarbeiten gemeinsamer Projekte 

Wann und wie kann ich mich auf einen Ausbildungsplatz bewerben? 

Der Ausbildungsplatz wird in der Regel ein Jahr vor Ausbildungsbeginn zwischen den Sommer- und Herbstferien ausgeschrieben. Neben der Bewerbung benötigen wir einen tabellarischen Lebenslauf und das letzte Schulzeugnis. 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist, werden alle Bewerbungen gesichtet und entschieden, wer zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. 

Das Vorstellungsgespräch dauert ca. 30 Minuten und dient dem gegenseiteigen Kennenlernen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens folgt dann die Einstellungen zum 01. August des jeweiligen Jahres. 

Für Fragen rund um die Ausbildung und das Bewerbungsverfahren steht Frau Goldau (Ausbildungsleitung) gerne zur Verfügung. 

Frau Goldau

Ausbildungsleiterin

Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

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