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Hochwasserschutz

Wie können Sie sich vor Hochwasser und Überschwemmungen schützen?

Im Sommer des Jahres 2002 fielen in Norddeutschland in sehr kurzer Zeit sehr hohe Niederschlagsmengen. Diese Regenfälle wurden als Jahrhundertereignis bezeichnet. In vielen Bereichen der Haseldorfer Marsch und auch anderswo kam es zu Überschwemmungen, zu vollgelaufenen Kellern und anderen Schadensfällen. Darüber wurde in der regionalen Presse ausführlich berichtet, auch überregional wurde man auf den Kreis Pinneberg aufmerksam. Fragen nach Ersatzansprüchen, Verantwortlichkeiten und nach Verbesserungsmöglichkeiten tauchten auf.

Vom Landrat des Kreises Pinneberg wurde daher eine Arbeitsgruppe aus allen verantwortlichen Verbänden und Behörden eingesetzt, die Vorschläge für ein verbessertes "Hochwasserschutzkonzept" erarbeiten sollte.

Um für mehr Verständnis für vorsorgende Schutzmaßnahmen zu werben, hat die Arbeitsgruppe einige Informationen und Tipps für Grundstückseigentümer, Mieter und Bauwillige zusammengestellt - denn: Sie sind mitverantwortlich. Unterstützen Sie in Ihrem Bereich die Arbeit der zuständigen Verbände und Behörden, damit Schäden zukünftig besser vermieden oder möglichst gemindert werden. Wer weiß, ob solche Extremregenfälle nicht zukünftig häufiger vorkommen?

1. Wer ist für den ordnungsgemäßen Abfluss des Niederschlagswassers zuständig?

Die Wasser- und Bodenverbände und in der Marsch die Deich- und Sielverbände sind für die Gräben oder Gewässer zuständig, die ein Einzugsgebiet größer als 20 Hektar haben. Landwirte oder andere Grundstückseigentümer von Flächen an Gräben mit kleinerem Einzugsgebiet sind für den Wasserabfluss selbst verantwortlich, müssen also selbst für einen Abfluss des Wassers aus den Gräben sorgen. Für das Niederschlagswasser, das auf befestigten oder versiegelten Flächen anfällt, ist meist die Gemeinde zuständig.

Die Verbände räumen die Gräben einmal jährlich, meist im Herbst, damit das Wasser ungehindert von der Vegetation abfließen kann. Die Gemeinden bzw. Amtsverwaltungen sind in der Regel verantwortlich für das innerörtliche Rohrsystem und erheben dafür eine Gebühr. Dort kann sich jeder über das Entwässerungssystem in seiner Gemeinde informieren. In Haselau und Haseldorf gibt es auch innerörtliche Rohrsysteme des Sielverbandes Haselau-Haseldorf. Für diese Verbandsleitungen ist der Sielverband verantwortlich.

2. Was können Hauseigentümer und Mieter tun, um sich vor Überschwemmungen oder voll gelaufenen Kellern besser zu schützen?

  • Das Rückstauventil im Haus muss funktionieren. Es verhindert, dass es zu Schmutzwassereinbrüchen im Haus und Keller kommt. Jeder Klempner berät Sie gern über diese Technik und die Wartung.
  • Eine Drainage ums Haus, die in manchen Fällen mit einer Pumpe kombiniert ist, ist in der Marsch meist unverzichtbar. Bei Neubauten ist zu überlegen, ob man nicht ganz auf einen Keller verzichtet oder die erhöhten Baukosten für einen Keller in einer sogenannten "wasserdichten Wanne" in Kauf nimmt.
  • Früher hat man Häuser auf Warften gebaut, um sie vor hohen Wasserständen zu schützen. Bei der Auswahl seines Bauplatzes in der Marsch sollte der Hochwassergefahr Rechnung getragen werden.
  • Auf vielen Grundstücken und in vielen Gärten in der Marsch liegen alte Entwässerungsrohre. Manche davon sind in ihrer Funktion eingeschränkt, weil sie im Laufe der Zeit von Bäumen durchwurzelt wurden. Wo dies zutrifft, müssen die Bäume entfernt werden. Bei älteren Bäumen ist eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Man erkennt diese alten Rohrleitungen an den Kontrollschächten. Von den zuständigen Verbänden erfahren Sie, ob Ihr Grundstück betroffen ist.
  • Rohrleitungen von Bäumen freihalten! Damit Probleme mit der Durchwurzelung vermieden werden, müssen auf jeder Seite der Rohrleitung (von der Mitte aus) 6 Meter Fläche baumfrei bleiben.
  • Bei Grundstücken, die an Gräben liegen, muss darauf geachtet werden, dass ein Unterhaltungsstreifen von 5 Metern an jeder Seite zur Verfügung steht. Die Verbände müssen im Herbst mit ihren Maschinen das Kraut in den Gräben entfernen können, sonst kann das Wasser bei grossen Regenmengen nicht schnell genug abfließen.
  • Auch Weidezäune, Bäume oder Gartenlauben in der Nähe von Gräben sind aus Sicht der Verbände für die maschinelle Räumung problematisch bzw. genehmigungspflichtig. Am besten stimmen Sie Zaunhöhe und Baumpflanzungen mit dem für Sie zuständigen Verband ab.
  • Je mehr Fläche versiegelt ist, desto mehr Niederschlagswasser muss abgeleitet werden. Denken Sie bei der Gestaltung Ihres Grundstücks daran und versiegeln Sie so wenig Fläche wie möglich.

Impressum: AG Hochwasserschutz

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