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Kindertageseinrichtungen

Nachstehend erhalten Sie allgemeine Informationen zum Thema Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Betreuung in den Grundschulen im Amtsbereich Geest und Marsch Südholstein.

Zum Amtsbereich gehören die Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Hetlingen, Holm, Moorrege sowie Neuendeich. Informationen zu den jeweiligen in den Gemeinden befindlichen Kindertagesstätten finden Sie auf der Homepage des Amtes oder der Einrichtungen sowie im KitaPortal Schleswig-Holstein.

Möglichkeiten der Kinderbetreuung
Anmeldung
Elternbeiträge Kindertagesstätten
Zuschuss Essensgeld (Bildung und Teilhabe)
Unterbringung in auswärtigen Kindertagesstätten
Kindertagespflege und -betreuung

Die Sachbearbeiterinnen im Amt Geest und Marsch Südholstein stehen Ihnen gerne für Fragen zu den Themen Kindertagesstätten und Ermäßigung der Elternbeiträge zur Verfügung. Sie erreichen uns jeden Vormittag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Frau Jathe-Klemm

Fachbereichsleiterin 4, Kindergarten und Schulangelegenheiten für die Gemeinden Appen, Groß Nordende, Heidgraben

Fachbereich 4 – Soziales und Kultur

Frau Jabs

Kindergarten und Schulangelegenheiten für die Gemeinden Heist, Holm, Moorrege, Neuendeich

Fachbereich 4 – Soziales und Kultur

    Kindertageseinrichtungen

    D
    DRK Bewegungskita Holm
    DRK Kinderstube Groß Nordende
    DRK Kita „WaldZauber“ Moorrege
    DRK Kita Hetlingen
    DRK Kita Moorrege
    E
    Ev.-luth. Kindertagesstätte Elbarche
    Ev. Kindergarten St. Michael
    H
    Hetlinger Naturkinder e.V.
    K
    Kindergarten „Kribbelkrabbel“ Neuendeich
    Kindergarten Heidgraben
    Kindertagesstätte Heideweg der Lebenshilfe im Kreis Pinneberg
    W
    Waldkindergarten „Wurzelkinder“ Heist

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.